Bis zu 50€ steuerfrei für deine Mitarbeiter

So belohnst Du Deine Mitarbeiter ...

Drücke deine Wertschätzung gegenüber der Leistung deiner Mitarbeiter doch einfach mit einem Geschenk aus! Wenn die Mitarbeiter merken, dass ihre Arbeit auch einmal „außer der Reihe“ honoriert wird, dann prägt sich das ein. Dabei ist der RHÖN-Gutschein eine gute Möglichkeit, einfach und unbürokratisch deinen Mitarbeitern zu danken, ohne deine rechtlichen Pflichten als Arbeitgeber außer Acht zu lassen – ob regelmäßig oder einmalig.

Eine Gehaltserhöhung oder Prämie kostet dich häufig mehr als das, was schließlich bei deinen Beschäftigten ankommt. Außerdem „versickert“ das Geld oft unbemerkt auf dem Konto. Mit dem RHÖN-Gutschein verschaffst du deinen Mitarbeitern einen direkten und nachvollziehbaren Nutzen. Monatlich stehen dir dabei bis zu 50 Euro pro Mitarbeiter als steuerfreier Sachbezug zur Verfügung.

Arbeitgeber-Tool

Mit unserem Arbeitgeber-Tool erledigst Du die notwendigen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten in einem Arbeitsgang mit der Aufladung der Karte einfach und bequem erledigen.

Ein besonderes "DANKESCHÖN"

Mit dem RHÖN-Gutschein zeigst du deinen Mitarbeitern direkt und persönlich, wie sehr du ihre Arbeit schätzt. Das erhöht die Bindung zum Unternehmen. Deine Beschäftigten können den steuerfreien Sachbezug nach ihren eigenen Wünschen ausgeben – und das Geld bleibt in der Region und kommt über kurz oder lang allen zu Gute. Ob als einmalige Prämie oder als regelmäßige Zuwendung: Dein Dank kommt an.

  • direkte Motivation und Ausdruck von Wertschätzung
  • erhöht die Bindung zum Unternehmen
  • dem Mitarbeiter bleibt überlassen, wie er den Gutschein nutzt
  • geeignet für regelmäßige oder einmalige Prämien

Einfache Handhabung

Das Arbeitgeber-Tool des RHÖN-Gutscheins hilft dir ganz intuitiv bei der Verwaltung der steuerfreien Sachbezüge. Lade den Gutschein regelmäßig oder einmalig auf. Binde das Tool in deine betrieblichen Abläufe ein und nutze die Aufzeichnungsfunktion für deine Verwaltung. So kannst du unbürokratisch und trotzdem gut dokumentiert die Sachbezüge zur Motivation nutzen.

  • Arbeitgeber-Tool zum Aufladen und Verwalten der Sachbezüge
  • einfaches Einbinden in betriebliche Abläufe möglich
  • Dokumentation und Aufzeichnung problemlos abrufbar
  • Datenverarbeitung rechtlich sicher in Deutschland

Steuerfreier Sachbezug für Arbeitnehmer

  • Der sogenannte „steuerfreie Sachbezug“ gemäß §8 Abs. 2 Satz 11 EStG ist ein beliebtes Instrument zur Mitarbeitermotivation. Demnach können Arbeitgeber ihren Arbeitnehmern jeden Monat bis zu 50 EUR steuer- und abgabenfrei zuwenden, solange die Zuwendung nicht in Euro und Cent ausgezahlt wird.
  • Die großen Onlinekonzerne und Handelsketten sowie die internationalen Öl-Multis (Stichwort: Tankkarte) profitieren bisher fast alleine von diesem Instrument. 
  • Die enorme Kaufkraft, die sich hinter diesem Instrument verbirgt, fließt jedoch aus der Region ab. Dem Standort dienlich sind die Angebote in keiner Weise.

Der RHÖN-Gutschein erfüllt die Kriterien

  • Der “RHÖN-Guthaben”-Gutschein erfüllt die Kriterien des „steuerfreien Sachbezugs“. Mit unserem RHÖN-Gutschein motivieren Sie Ihre Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern jedoch nicht nur, sondern Sie stärken als Arbeitgeber aktiv die eigene Region.
  • Die lokale Gewerbelandschaft ist ein wesentlicher Faktor dafür, wie lebenswert eine Region ist. Das wiederum hat auch Einfluss darauf, wie gut Arbeitskräfte in der Region gehalten oder gar angelockt werden können.
  • Mit dem RHÖN-Gutschein motivierst Du Deine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und stärkst gleichzeitig das regionale Gewerbe vor Ort und damit den Standort Rhön.

Voraussetzungen

Das Stadtguthaben-System erfüllt alle gesetzlichen Anforderungen und bietet auch darüber hinaus viele Vorteile:

  • Die wichtigste Voraussetzung ist, dass es keine Möglichkeit der Umwandlung in Bargeld gibt. Mit dem Stadtguthaben-System können Gutscheine nicht in Bargeld zurückgetauscht oder Restbeträge bar ausgezahlt werden.
  • Die 50 Euro sind eine sogenannte „Freigrenze“. Das bedeutet, dass bei Überschreiten dieser Grenze der komplette Betrag steuerpflichtig wird und nicht nur der Betrag, um den die 50 Euro überschritten worden sind. Diese Grenze halten wir mit unserem System strikt ein.
  • Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer können Beträge auch ansparen, d.h. die Gutscheine müssen nicht in dem Monat verwendet werden, in dem sie ausgezahlt wurden. Auf diese Weise können Arbeitnehmer auch größere Beträge sammeln und z.B. für einen Urlaub oder eine sonstige größere Anschaffung ansparen.
  • Der steuerfreie Sachbezug kann unabhängig von der Höhe des sonstigen Verdienstes ausgezahlt werden. So können alle Mitarbeiter profitieren, auch Arbeitskräfte, die z.B. als Minijobber oder auf 450 Euro-Basis angestellt sind.

Bei der Entwicklung unseres Gutscheinsystems haben wir vor allem darauf geachtet, professionelle Prozesse für Sie als Arbeitgeber zu implementieren. So werden beispielsweise die Gutscheinkarten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die Sie uns zum Bezug einer regelmäßigen Zuwendung genannt haben, jeden Monat automatisch aufgeladen. Solange es keine Änderungen von Ihrer Seite gibt, müssen Sie nichts machen. Selbstverständlich können Sie Ihren Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern auch einmalige Gutscheine im Rahmen dieser Freigrenze schenken.

Die Firma W-E-G aus Dipperz belohnt Ihre Mitarbeiter mit dem RHÖN-Gutschein.

Die Firma W-E-G mit Biohotel LindenGut und Bankett Sinnreich aus Dipperz belohnen Ihre Mitarbeiter mit dem RHÖN-Gutschein, der als steuerfreier Sachbezugsgutschein fungiert. 

Hier durften wir den RHÖN-Gutschein auf der Rückseite mit den Firmenlogos individualisieren. 

TIPP
Eine Individualisierung ist bereits ab 100 Karten möglich. 

Der Landgasthof Zum Stern in Poppenhausen belohnt seine Mitarbeiter.

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